Notdienste | Karte | Wetter | Impressum | Startseite
 
Aktuelles
Rathaus

Rathaus aktuell ...

Das Rathaus-Team
Gemeinderat

Formularservice

Firmen/Handwerker
Gaststätten
Kirche
Schulen
Kindergarten
Vereine
Veranstaltungen
Gemeindeblatt (Auszug)
Ortspläne
Fotos
Kontakt
Links
 
GVV-Altshausen
 
Rathaus aktuell ...

... etwas Statistik

2005
2006
2007
2008
2009
2010
Einwohnermeldeamt
Angemeldete Personen
50
63
58
48
29
26
Abgemeldete Personen
59
?
52
45
42
27
Lohnsteuerkarten
398
395
426
439
436
437
Personalausweise
57
40
53
94
58
Reisepässe
32
6
20
18
10
Kinderausweise/Kinderreisepass
15
12
14
15
4
Standesamt-, Sozial- und Rentenwesen
Geburten
6
1
12
7
8
7
Eheschließungen
1
3
2
5
5
1
Sterbefälle
4
5
1
3
2
5
Wohngeldanträge
9
6
5
8
9
7
Rentenanträge
7
8
3
3
2
3
Führerscheinanträge
11
13
18
15
22
14
GEZ-Anträge
5
9
3
0
1
1
Bauamt
Bauanträge
11
5
7
5
7
6
Gemeinderat
Sitzungen
12
13
11
8
10
8
Bürgerversammlungen
1
1
0
0
0
0

                                                                                                                    

Bevölkerungsentwicklung

Jahr 1871 = 274 Personen, 1939 = 354, 1970 = 415, 1990 = 455, 2004 = 635 u. 2007 = 656.

 

Landwirtschaftliche Betriebe

Jahr

Betriebe

insgesamt

Haupterwerbs-

landwirte

Landwirtschaftliche

Fläche (ha)

Rinder
Schweine
1983
31
22
419
710
869
1995
26
12
390
612
961
2003
17
6
367
430

1.265

2007 13 4 307 251 821

 

Wohngebäude und Wohnungen

Jahr
Zahl der Wohngebäude
Wohnungen
1968
77
86
1990
98
137
2005
154
225
2007
156
228
2008
157
229
2009
157
231
2010
   

Die Zahlen sind beeindruckend und zeigen die starke Veränderung des Dorfes

vom rein landwirtschaftlich geprägten Ort zu einer ländlich strukturierten

Wohn- und Handwerkergemeinde. Wer an weiteren Informationen und Daten Interesse

hat, kann diese unter www.statistik.baden-wuerttemberg.de abrufen.

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009

 

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf
- 330 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
und
- 300 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sollten die Grundsteuerhebesätze 2009 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2007 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 in derselben Höhe wie für das Jahr 2008 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen

Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2009 zu den Fälligkeitsterminen (15.02.,  15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in

diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des  Buchungszeichens (5.0100.   ...) zu überweisen oder einzuzahlen.

Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto

eingezogen.

Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich. Für Steuerschuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2009 in einem Betrag am 01. Juli 2009 fällig.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Strasse 4, 88361 Altshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Altshausen, den 08.12.2008                                           Gemeindeverwaltungsverband Altshausen

Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte per Internet

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29 a Absatz 2 Meldegesetz (MG)

eine zentrale Stelle der Meldebehörde in Baden-Württemberg bestimmt, die

Melderegisterauskünfte per Internet erteilt Dieses Meldeportal nimmt seinen Betrieb

ab 01.01.2007 auf.

Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der

rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen" erteilt.

Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen

beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32 a Absatz 2 MG räumt den

Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass

Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert

über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskunfte,

die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die

Meldebehörde gestellt werden.

Bitte melden Sie sich im Rathaus, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll.

Friedhofssatzung - Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung

Gemeinde Fleischwangen Friedhofsatzung

(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Vom 18. Oktober 2006

Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. l, 15 Abs. l, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 18. Oktober 2006 die nachstehende Friedhofsatzung beschlossen: Diese Satzung wird der Ausgabe des AVA separat beigelegt.

 
nach oben
zurück
  ©Copyright: Gemeinde Fleischwangen                                                       Impressum | Startseite