Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009
1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf
- 330 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
und
- 300 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Die Hebesätze sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sollten die Grundsteuerhebesätze
2009 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen
(Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das
Kalenderjahr 2007 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten
haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG)
die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 in derselben Höhe wie für das
Jahr 2008 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die
Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die
gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen
in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2009 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in
diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des Buchungszeichens (5.0100. ...) zu überweisen oder einzuzahlen.
Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto
eingezogen.
Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich. Für Steuerschuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2009 in einem Betrag am 01. Juli 2009 fällig.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Strasse 4, 88361 Altshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Altshausen, den 08.12.2008 Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
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