... über die Durchführung des Wolksbegehrend "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
... des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
... der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
... zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024
... über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament -Europawahl- und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024
... der Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitenbetreuungseinrichtung
... der Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung)
... der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
... der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
... der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
... der Wahl der Gemeinderäte am 09. Juni 2024 - Korrektur der Bekanntmachung -
... der Wahl der Gemeinderäte am 09. Juni 2024
... Änderung zur Satzung über die Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung (Friedhofssatzung)
... der Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Fleischwangen für das Kalenderjahr 2024
... der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
... der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Fleischwangen
... der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuungseinrichtung der Gemeinde Fleischwangen
... der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung)
... der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen "Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg"
... der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB
... der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
... der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
... der Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
... der Änderungssatzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
... der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
... der Änderungssatzung über die Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
... der Änderungssatzung über die Feuerwehrsatzung
... zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
... der Satzung über Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung (Friedhofssatzung)
... der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Fleischwangen
Fleischwangen, den 11.11.2022
gez.
Timo Egger
Bürgermeister
... des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09. Oktober 2022
... zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09. Oktober 2022
... der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am Sonntag, 09. Oktober 2022
... über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am
09. Oktober 202 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 30. Oktober 2022
... Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 12.09.2022
... der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am Sonntag, den 09. Oktober 2022.
Eine etwa erforderlich werdende Neuwahl findet am Sonntag, den 30. Oktober 2022 statt.
... der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022/2023
... des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Fleischwangen hat am 06.04.2022 für das Gebiet östlich der Kreisstraße 8028 ("Kapellenstraße") sowie nördlich des Kindergartens und der Grundschule den Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu jeweils in der Fassung vom 15.03.2022 als Satzung beschlossen Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde.
Der Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – können ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Fleischwangen (Rathausstraße 19, 88373 Fleischwangen) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter https://gemeinde-fleischwangen.de/de/bekanntmachungen/ eingestellt und einsehbar sein.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bildeschle" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Fleischwangen hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Fleischwangen, den 06.05.2022
gez.
Timo Egger
Bürgermeister
... zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
... zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Fleischwangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 23.11.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 22.12.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Fleischwangen und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 302 (Teilfläche), 302/3 (Teilfläche), 311, 313 (Teilfläche), 316 (Teilfläche), 316/6 und 323 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.12.2021 liegt in der Zeit vom 15.02.2022 bis 04.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Fleischwangen (Rathausstraße 19, 88373 Fleischwangen), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Dienstag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Auf Grund der derzeitigen Situation bitten wir um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07505 273 oder per Mail unter rathaus@fleischwangen.de .
Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen Ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.12.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://gemeinde-fleischwangen.de/de/bekanntmachungen/
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Fleischwangen (Rathausstraße 19, 88373 Fleischwangen) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:
- Ergänzung der Festsetzung zur "Installation von Photovoltaikanlagen"
- Aufnahme eines Fußweges in der Planzeichnung
- Streichung der Festsetzung zu "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft"; teilweise Übernahme der Inhalte dieser Festsetzung in die Festsetzung zum "Retentionsbereich"
- Ergänzung der Festsetzung zum "Retentionsbereich"
- Streichung von (potenziell) invasiven Arten in der Pflanzliste
- Streichung des Satzes "Dächer mit einer Dachneigung unter 20° sind vollständig zu begrünen" in der örtlichen Bauvorschrift "Materialien für die Dachdeckung"
- Streichung des Verbotes der Beeinträchtigung des Winterdienstes in der Festsetzung 2.12
- Separate Aufnahme einer Festsetzung "Pflanzung" in Text und Planzeichnung
- Anpassung der Festsetzung zur "Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind" aufgrund der neu aufgenommenen Festsetzung "Pflanzung"
- Anpassung der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes
- Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme des HQextrem
- Ergänzung der schwarzen Außengrenze des Wasserschutzgebietes im Symbol der "Wasserschutzzone Zone III und IIIA" in der nachrichtlichen Übernahme
- Ergänzung des Hinweises zum Naturschutz
- Aufnahme eines Hinweises zur Geotechnik
- Ergänzung des Hinweises zum Brandschutz
- Aufnahme eines Hinweises zur Archäologischen Denkmalpflege
- Ergänzungen in der Begründung
- Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Fleischwangen, den 14.02.2022
gez. Bürgermeister
Timo Egger
BP Bildeschle Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
BP Bildeschle Schalltechnische Untersuchung Fleischwangen gesamt
BP Bildeschle Baugrundgutachten
BP Bildeschle Baugrundgutachten Anlage 3
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 03.11.2021 folgende neue Räum- und Streupflichtsatzung beschlossen.
Fleischwangen, den 05.11.2021
gez. Bürgermeister Timo Egger
... zum Bebauungsplan "Bildeschle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Fleischwangen hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan "Bildeschle"
und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung
vom 29.09.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a
Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Bildeschle" und
die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren
aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Fleischwangen
und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 302 (Teilfläche),
302/3 (Teilfläche), 311, 313 (Teilfläche), 316 (Teilfläche),
316/6 und 323 (Teilfläche). Der räumliche
Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.09.2021 liegt in der Zeit vom 08.10.2021 bis 08.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Fleischwangen (Rathausstraße 19, 88373 Fleischwangen) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Dienstag bis Mittwoch von 09 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis19 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.09.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://gemeinde-fleischwangen.de/de/bekanntmachungen/
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Fleischwangen (Rathausstraße 19, 88373 Fleischwangen) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Fleischwangen, den 30.09.21
Timo Egger
Bürgermeister
... der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
... der Änderung der Hauptsatzung
... der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
... der Änderung der ortsüblichen Bekanntgabe
Die Gemeinde Fleischwangen hat in der Sitzung am 31.10.2018 die Änderung der Bekanntmachungssatzung beschlossen. Hierbei erfolgt die Formale Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Fleischwangen. Zusätzlich wird die Bekanntmachung auch im Altshauser Verbandsanzeiger eingestellt, aber ohne rechtlichen Charakter.
Um
auch Gemeinderatssitzung notfalls schnell und ohne rechtliche Probleme
durchführen zu können, beschließt der Gemeinderat in der Sitzung vom 09.12.2020
dass die ortsübliche Bekanntgabe in Zukunft über die Homepage der Gemeinde
Fleischwangen erfolgt. Diese wird nicht in der Satzung verankert, sondern
beruht auf Beschluss des Gemeinderats und ist oft eine Praxis aus den letzten
Jahrzehnten.
Zusätzlich soll nach
Möglichkeit auch ein Hinweis im Altshauser Verbandsanzeiger erfolgen.
... der Feuerwehrsatzung
... der Feuerwehrentschädigungssatzung
... der Jahresrechnung 2018
... der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
... zur Aufstellung des Bebauungsplans "Dietlens Ried" gem. § 2 Abs 1 BauBG
... zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bildeschle" gem. § 2 Abs 1 BauBG
... zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
...der Satzung über die Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), sowie des § 32 des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartierstrukturen (Landeswohnraumförderungsgesetzes - LWoFG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Fleischwangen am 25.09.2019 folgende Satzung beschlossen:
... über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes"
... der Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2019
... zum Europäischen Parlament –Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019
... für die Wahl zum Europäischen Parlament -Europawahl- und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019.
... für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 26. Mai 2019
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl der Gemeinderäte statt. Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: Die Gemeinderäte
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte am 26. Mai 2019.
...der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Fleischwangen am 31. Oktober 2018 folgende Bekanntmachungssatzung beschlossen.
...der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Fleischwangen am 31. Oktober 2018 folgende Hundesteuersatzung beschlossen.
Gemeindeverwaltung Fleischwangen
Rathausstraße 19
88373 Fleischwangen
Telefon: 07505 / 273